• Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit

    1 Allgemeine Angaben zur Statistik

    1.1 Bezeichnung der Statistik: Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit: Statistik der Arbeitslosen und gemeldeten Stellen.

    1.2 Berichtsstichtag/Erhebungstermin: Der Bestand gemeldeter Arbeitsloser und offener Stellen wird einmal monatlich (stichtagsbezogen) und seit 2005 in der Mitte des Monats aus dem Verwaltungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelt. Informationen zu den Bewegungen (Zugang und Abgang) erfolgen zeitraumbezogen (Berichtsmonat). Der Berichtsmonat beginnt am Tage nach einem statistischen Zähltag und endet mit dem nächsten statistischen Zähltag. Die Benennung des Berichtsmonats richtet sich dabei nach dem Ende des Zeitraums bzw. nach dem statistischen Zähltag.

    1.3 Periodizität: monatlich

    1.4 Regionale Zuordnung: Bundesgebiet. Die Arbeitslosen werden nach dem Wohnort und die gemeldeten Stellen nach dem Arbeitsort erfasst.

    1.5 Erfassungsgegenstand/Abgrenzung: Arbeitslose sind Arbeitsuchende, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld (vgl. §§ 118-122 SGB III) vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur oder des kommunalen Trägers zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und sich bei den Arbeitsagenturen persönlich arbeitslos gemeldet haben (vgl. §§ 2, 16, 327 SGB III) und registriert wurden. Arbeitsuchend ist, wer eine Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einer Dauer von mehr als sieben Kalendertagen im In- oder Ausland sucht, sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Arbeitsagentur gemeldet hat und die angestrebte Arbeitnehmertätigkeit ausüben kann und darf (vgl. §§ 15, 38 SGB III). Nicht als Arbeitslose zählen demnach alle Personen, die 15 und mehr Stunden wöchentlich erwerbstätig sind, nicht arbeiten können oder dürfen, ihre Verfügbarkeit ohne zwingenden Grund einschränken, die jünger als 15 Jahre sind und das 65. Lebensjahr vollendet haben, sich als Nichtleistungsempfänger nicht - oder regelmäßig länger als 3 Monate nicht mehr - bei der zuständigen Arbeitsagentur gemeldet haben, sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden, Leistungsempfänger gem. § 428 SGB III), arbeitsunfähig erkrankt sind, ihre Wehrpflicht bzw. ihren Zivildienst ableisten oder in Haft sind sowie Schüler, Studenten und Schulabgänger, die nur eine Ausbildungsstelle suchen und arbeitserlaubnispflichtige Ausländer (und Asylbewerber) und deren Familienangehörige (ohne Leistungsbezug), wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Als gemeldete Stellen bezeichnet man die von den Arbeitgebern (Betrieben) den Arbeitsagenturen oder kommunalen Trägern gemeldeten Stellenangebote. Ein Stellenangebot kann eine oder mehrere Stelle(n) gleicher Art umfassen. In den Arbeitsmarktberichten werden als gemeldete Stellen Stellenangebote für Beschäftigungsverhältnisse mit einer Besetzungsdauer von mehr als 7 Tagen ausgewiesen. Die Beschäftigungsverhältnisse umfassen: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, geringfügige Beschäftigungen und versicherungsfreie Beschäftigungen. Bei den gemeldeten Stellen werden folgende Stellenangebote nicht berücksichtigt: Stellenangebote der privaten Arbeitsvermittlung, selbständige/freiberufliche Tätigkeit, Stellenangebote mit einer Besetzungsdauer von 7 Tagen und weniger.

    1.6 Erhebungseinheiten: Registrierte Arbeitslose und gemeldete Stellen.

    1.7 Rechtsgrundlagen: Der gesetzliche Auftrag, die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu beschreiben und Statistiken zu erstellen, ist im Sozialgesetzbuch formuliert (§§ 280, 281, 283 SGB III und § 53 SGB II). Die in den Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für Arbeit dargestellten Personengruppen bzw. Sachverhalte und die den ausgewiesenen Größen zu Grunde liegenden Definitionen und Abgrenzungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB III und IV) festgelegt. Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches III sollen die Arbeitgeber die Arbeitsagenturen frühzeitig über zu besetzende Ausbildungs- und Arbeitsplätze informieren (SGB III § 2(3) und §§ 39 ff.).

    2 Zweck und Ziele der Statistik

    2.1 Erhebungsinhalte: Registrierte Arbeitslose nach Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeit und Dauer der Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenquoten, die Zu- und Abgänge in bzw. aus der Arbeitslosigkeit, sowie die Zahl der gemeldeten Stellen, Zugänge und Bestände.

    2.2 Zweck der Statistik: Erfüllung des gesetzlichen Auftrags, die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu beschreiben und Analysen, Berichte und Statistiken zu erstellen. Die Ergebnisse aus den Statistiken werden als wichtige Indikatoren für die Beurteilung der Lage auf dem nationalen Arbeitsmarkt herangezogen. Die monatliche Arbeitsmarktberichterstattung über die Bestandsergebnisse der Arbeitslosen und die Arbeitslosenquoten sowie deren Veränderung sind von höchstem politischem und öffentlichem Interesse.

    2.3 Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen Arbeitsagenturen, kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Politik, Verwaltungen, Forschungsinstitute, Wissenschaft, Öffentlichkeit und Medien.

    3 Erhebungsmethodik

    3.1 Art der Datengewinnung: Erfassung, der als arbeitslos gemeldeten Personen in den regionalen Arbeitsagenturen und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Meldung über offene Stellen erfolgt von den Betrieben an die Arbeitsagenturen.

    3.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Grundlage für die Erstellung dieser Statistiken war bis Juni 2006 die computergestützte Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung (kurz: CoArb) und wurde ab Juli 2006 durch VerBIS abgelöst, das neue Vermittlungs- und Beratungssystem der BA. Dort werden alle vermittlungsrelevanten Informationen über arbeitsuchende und arbeitslose Personen, sowie gemeldete Stellen im Rahmen der Geschäftsprozesse erfasst und laufend aktualisiert. Seit Januar 2005 werden auch Daten über Arbeitslose der zugelassenen kommunalen Träger aus dem Bereich SGB II aus einem Verfahren mit standardisierten Datenaustauschformaten (XSozial_BA-SGBII) gewonnen.

    4 Genauigkeit

    4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Die Daten über Arbeitslose und gemeldete Stellen werden von den Vermittlungsfachkräften in den Agenturen und bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach den für die Aufgabenerledigung erforderlichen Qualitätsstandards gepflegt.

    4.1.1 Vollständigkeit der Erfassung und Fehler in der Erfassungsgrundlage: Als Vollerhebung auf Basis von Verfahrensdaten ist die Vollständigkeit in der Regel gewährleistet. Wegen der hohen Bedeutung der Arbeitslosendaten werden diese in den Vermittlungsverfahren sehr zeitnah aktualisiert, so dass eine vollständige Erfassung am aktuellen Rand gewährleistet ist. Seit Ende 2005 liefert auch der überwiegende Teil der zugelassenen Träger über den Standard XSozial-BA-SBGII Daten zur Arbeitslosigkeit. Die Statistik der gemeldeten Stellen stellt lediglich einen Ausschnitt des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots dar, da keine Meldepflicht für Stellenangebote besteht. Die Meldequote bewegte sich z.B. im 4.Quartal 2006 bei 44%. Darüber hinaus beinhaltet die publizierte Statistik noch keine Daten zu Stellen, die von den zugelassenen kommunalen Trägern akquiriert wurden. Seit März 2007 liefern die kommunalen Trägern Daten zu Stellenangeboten an die BA. Die Qualität der Datenmeldung variiert noch sehr stark. Eine Integration in die statistische Berichterstattung ist auf Basis des derzeit vorliegenden Datenmaterials noch nicht sinnvoll.

    4.1.2 Einschränkungen auf Ebene wichtiger Merkmale: Die Daten aus der Arbeitslosenstatistik eignen sich nur für die nationale Arbeitsmarktbeobachtung. Wegen der von Land zu Land sehr unterschiedlichen Gesetzgebungen und Verwaltungspraktiken ist ihre Aussagekraft für supra- und internationale Vergleiche stark eingeschränkt. Aus diesem Grund werden für zwischenstaatliche Vergleiche die Daten der Erwerbslosen nach der ILO-Definition aus dem Mikrozensus bzw. der Arbeitskräftestichprobe in der Europäischen Union verwendet.

    5 Aktualität und Pünktlichkeit

    Die Bundesagentur für Arbeit stellt die Statistik zu den jährlich im voraus benannten Veröffentlichungsterminen am Ende des Berichtsmonats bzw. zu Beginn des Folgemonats bereit. Zu diesem Zeitpunkt werden auch regional tief gegliederte Daten im statistischen Internetangebot der BA bekannt gegeben.

    6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit

    Ergebnisse über Arbeitslose und Arbeitslosenquoten für das frühere Bundesgebiet sind ab 1948, Ergebnisse über gemeldete Stellen ab 1950 verfügbar. Für die neuen Länder liegen vergleichbare Ergebnisse ab Jahresmitte 1990 vor. Ab 01.01.2004 wurden Personen, die an Trainingsmaßnahmen der Arbeitsagenturen teilnehmen, nicht mehr in der Statistik der Arbeitslosen ausgewiesen. Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) ändern sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland. Bis Ende 2004 basierten die Statistiken allein auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit. Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind die Agenturen nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Als Träger der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SBG II treten mit den Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen und den zugelassenen kommunalen Trägern weitere Akteure auf den Arbeitsmarkt. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität der Statistik wurde die Bundesagentur für Arbeit im SGB II beauftragt, die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter Einbeziehung der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiterzuführen. Dabei wird die Definition der Arbeitslosigkeit aus dem SGB III beibehalten. Aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ergeben sich für die Arbeitslosenzahl sowohl erhöhende wie mindernde Wirkungen (vgl. Statistik der BA. Der Übergang von der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sonderbericht. Nürnberg im August 2005). Dabei muss zwischen statistischen und realen Effekten unterschieden werden. Daten aus der Sozialhilfestatistik zeigen, dass in einem größeren Umfang erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger nicht bei den Agenturen für Arbeit arbeitslos gemeldet waren. Dieser Personenkreis wurde in einem weiter gefassten Unterbeschäftigungskonzept bisher überwiegend der Stillen Reserve zugerechnet. Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II werden diese Menschen auch in der Arbeitslosenstatistik erfasst. Damit wird das reale Problem der Arbeitslosigkeit nicht größer, es wird aber statistisch umfassender abgebildet. Darüber hinaus müssen ab Januar 2005 auch erwerbsfähige Angehörige von ehemaligen Arbeitslosehilfebeziehern sich bemühen, die Hilfebedürfigkeit der Bedarfsgemeinschaft zu mindern bzw. zu beenden. Sie erhalten dann Arbeitslosengeld II und werden als Arbeitslose registriert, wenn ihnen Arbeit zumutbar ist. Seit Januar 2009 gelten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen haben, ohne dass Ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs als nicht arbeitslos. Ebenfalls seit Januar 2009 ist mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III) die Arbeitslosigkeit während der Maßnahme zu beenden.

    7 Weitere Informationsquellen

    Fachlich und regional tiefer gegliederte Ergebnisse enthalten die Veröffentlichungen und die Internetseiten der BA (www.pub.arbeitsamt.de).

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    1 Allgemeine Angaben zur Statistik

    1.1 Bezeichnung der Statistik: Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit: Statistik über Kurzarbeit.

    1.2 Erhebungstermin/Berichtsstichtag: Die Abgabe der Betriebsmeldungen erfolgt quartalsweise für die drei Kalendermonate getrennt. Diese Daten stehen jeweils zwei Monate nach Quartalsende für Auswertungen bereit.

    1.3 Periodizität: monatlich

    1.4 Regionale Zuordnung: Bundesgebiet. Die Kurzarbeiter werden nach dem Arbeitsort erfasst.

    1.5 Erhebungseinheiten: Anzahl der Kurzarbeiter je Betrieb.

    1.6 Rechtsgrundlagen: Die Daten über kurzarbeitende Betriebe und ihre Kurzarbeiter kommen aus den Meldungen der Betriebe, die diese gem. § 320 SGB III an die Agenturen für Arbeit zu erstatten haben.

    2 Zweck und Ziele der Statistik

    2.1 Erhebungsinhalte: Es werden Angaben zum Betrieb und zur Kurzarbeit erfasst. Diese werden in den Arbeitsagenturen durch weitere Bearbeitungsdaten (abgelehnte Anträge, eingegangene Anzeigen sowie Abrechnungslisten) ergänzt.

    2.2 Zweck der Statistik: Die von der Bundesagentur für Arbeit monatlich bekannt gegebene Anzahl der Kurzarbeiter nach ausgewählten Merkmalen und der hieraus resultierende durchschnittliche Arbeitsausfall als Maß für die Unterbeschäftigung sind weitere Arbeitsmarktindikatoren. Durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld als teilweiser Lohnersatz werden Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert und den Betrieben eingearbeitete Arbeitskräfte erhalten. Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird Arbeitnehmern bei unvermeidbarem, vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, gezahlt. Daneben muss zu erwarten sein, dass die Arbeitsplätze erhalten werden und Arbeitslosigkeit vermieden wird.

    2.3 Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen Arbeitsagenturen, Politik, Verwaltung, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Wissenschaft, Öffentlichkeit und Medien.

    3 Erhebungsmethodik

    3.1 Art der Datengewinnung: Die Daten über Betriebe und Kurzarbeiter werden den Meldungen zur Kurzarbeit entnommen.

    3.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: In den Arbeitsagenturen werden die Angaben der Betriebe manuell in ein web-basiertes zentrales Datenverarbeitungs- verfahren (COBRA) eingegeben, aus dem die Statistiken erstellt werden.

    4 Genauigkeit

    4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Die Betriebsmeldungen werden von den Arbeitgebern erstattet und von den Fachkräften in den Agenturen für Arbeit - soweit möglich - geprüft. Aufgrund der Anzeigen und der Überwachungslisten (zur termingerechten Abgabe der Meldungen) dürfte keine schwerwiegende Über- oder Untererfassung erfolgen.

    4.1.1 Vollständigkeit der Erfassung Alle erfassten Betriebsmeldungen, die im bzw. für den Berichtszeitraum eingegeben wurden, werden komplett ausgewertet.

    4.1.2 Einschränkungen auf Ebene wichtiger Merkmale: Keine Angaben.

    5 Aktualität und Pünktlichkeit

    Durch die für Ende 2006 eingesetzte gesetzliche Regelung zur quartalsweisen Abgabe der Betriebsmeldungen, wird die Statistik über Kurzarbeit erst zwei Monate nach dem letzten Monat des Quartals veröffentlicht.

    6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit

    Statistische Auswertungen über Kurzarbeiter im früheren Bundesgebiet liegen seit 1950 vor. Vergleichbare Daten für die neuen Länder stehen seit 1991 zur Verfügung. Bis 2004 mussten die Daten bereits zum statistischen Zähltag eingegeben sein, bis Ende des Monats wurden sie ggf. geschätzt. Ab 2005 werden die Daten erst nach Ablauf des entsprechenden Kalendermonats erhoben. Trotzdem sind die Zahlen generell im zeitlichen Verlauf vergleichbar.

    7 Weitere Informationsquellen

    Fachlich und regional tiefer gegliederte Ergebnisse enthalten die Veröffentlichungen und die Internetseiten der BA (www.pub.arbeitsamt.de).

    © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2009

    Data and Resources

    Additional Info

    Campo Valor
    Fuente https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?sequenz=statistikInfo&selectionname=13211&sprache=de
    Autor Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010 / GENESIS Datenbank
    Mantenedor Open Data Network / Friedrich Lindenberg
    Versión 0.1
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