• Wanderungsstatistik

    1 Allgemeine Angaben zur Statistik

    1.1 Bezeichnung der Statistik: Wanderungsstatistik

    1.2 Berichtszeitraum: Die Wanderungsbewegungen werden jeden Monat erfasst. Ein Wanderungsfall wird in dem Monat gebucht, in dem die Bearbeitung von dem zuständigen Statistischen Landesamt (nach Prüfung und ggf. Klärung der fehlerhaften oder fehlenden Angaben) abgeschlossen wird.

    1.3 Erhebungstermin: Die Daten werden von den Statistischen Ämtern der Länder nach Monatsende erhoben und dem Statistischen Bundesamt monatlich ca. 12 Wochen nach Monatsende geliefert.

    1.4 Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe ohne Bruch vorliegt: Je nach Merkmal monatlich, vierteljährlich und jährlich. Die Wanderungsstatistik wird seit 1950 ohne Unterbrechung durchgeführt. Die Angaben beziehen sich bis einschließlich 1990 auf das frühere Bundesgebiet, die Angaben ab 1991 beziehen sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ab dem 3. Oktober 1990. Für die ehemalige DDR stehen bis 1989 Eckzahlen nur in wenigen Untergliederungen zur Verfügung.

    1.5 Regionale Gliederung: Gemeinden, Kreise, Bundesland, Bundesgebiet nach dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts mit dem Gebietsstand des jeweiligen Monats. Für die Angaben zu Wanderungen mit dem Ausland wird zur Gliederung der Herkunft- und Zielgebiete der aktuelle Staatsangehörigkeits- und Gebietsschlüssel des Statistischen Bundesamts zugrunde gelegt. Für die Angaben zum Geburtsland wird prinzipiell der aktuelle Staatsangehörigkeits- und Gebietsschlüssel zugrunde gelegt. Meldungen mit einem nicht mehr existierenden Staat (z.B Sowjetunion, Jugoslawien) werden ohne Umsetzung übernommen, wenn eine eindeutige Zuordnung zu einem Nachfolgestaat nicht möglich ist. Für deutsche Personen, die vor der Gründung der Bundesrepublik in den ehemaligen deutschen Gebieten im Osten geboren wurden, wird als Geburtsland "Deutschland" nachgewiesen.

    1.6 Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Erhebungsgesamtheit ist die Summe aller von den Meldeämtern erfassten Wechselfälle der Haupt- bzw. alleinigen Wohnung über Gemeindegrenzen in Deutschland. Dabei kann der Wohnungswechsel über die Gemeindegrenzen innerhalb Deutschlands (Binnenwanderung) oder über die Grenzen Deutschlands (Außenwanderung) erfolgen. Nicht einbezogen werden Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Ortsumzüge). Es werden die Zu- und Fortzüge von deutschen und von nicht-deutschen Personen erfasst. Bei Wanderungen über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschlands gilt ab dem Berichtsjahr 1991 der Gebietsstand nach dem 3.10.1990.

    Die Erfassung eines Zu- bzw. Fortzugs ist nicht unmittelbar an eine Mindestaufenthaltsdauer geknüpft sondern an die Registrierung durch die Meldebehörden nach den melderechtlichen Regelungen. Nach dem Melderechts- rahmengesetz vom März 2002 können im Landesrecht Ausnahme von der Anmeldepflicht bei vorübergehendem Aufenthalt erlassen werden: Für Aufenthalte bis zu 6 Monate für Inländer mit Wohnsitz im Bundesgebiet und bis zu 2 Monaten für Personen mit Wohnsitz im Ausland. Diese Klausel wurde jedoch von den einzelnen Ländern unterschiedlich umgesetzt, so dass in den Ländern verschiedene Fristen gelten.

    Wanderungsfälle von Personen, die nach dem Melderechts- rahmengesetz §14 vom März 2002 von der Meldepflicht befreit sind nicht erfasst (Angehörigen der Stationierungs- streitkräfte sowie von ausländischen, diplomatischen und konsularischen Vertretern mit ihren Familienangehörigen). Einberufung und Entlassung von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungsfälle. Touristen bzw. Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten, Saisonarbeiter und sonstige sich vorübergehend aufhaltende Personen werden erfasst, wenn eine Anmeldung bei den Meldebehörden erfolgt. Wanderungsfälle von Asylbewerbern sind in der Statistik enthalten.

    Als Ausländer gelten alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind. Dazu zählen auch die Staatenlosen und die Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht als Ausländer.

    Die Einreise von Spätaussiedlern/Aussiedlern sowie ihren Ehegatten und Kindern aus ihrem Herkunftsland nach Deutschland wird als Zuzug deutscher Personen registriert, mitreisenden Familienangehörigen von Spätaussiedlern werden als Zuzüge nicht-deutscher Personen aus dem Herkunftsland registriert. Die Einreise erfolgt über die Gemeinde Friedland in Niedersachsen mit anschließender Verteilung auf die Bundesländer, die in der Statistik als Binnenwanderung erfasst wird.

    Die Wanderungsfälle werden nach ihrer räumlichen Reichweite gemäß den Verwaltungseinheiten gegliedert: Wanderungen über Gemeinde-, Kreis-, Regierungsbezirks-, Landes- und Bundesgrenzen.

    Die Binnenwanderungsstatistik des Bundes umfasst die Wanderungen zwischen Gemeinden einzelner Bundesländer sowie die Wanderungen zwischen den Bundesländern. Als Außenwanderung werden Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands bzw. über die Grenzen des früheren Bundesgebiets gezählt, die mit der Aufnahme bzw. Aufgabe der alleinigen oder Hauptwohnung in Deutschland verbunden sind. Zur Außenwanderung gehören die Wanderungen mit dem Ausland, Wanderungsfälle von und nach See sowie Wanderungen mit ungeklärtem Herkunfts- und Zielgebiet.

    Die Gesamtwanderung setzt sich aus der Binnenwanderung und der Außenwanderung zusammen und weist die Zu- und Fortzüge nach verschiedenen räumlicher Reichweiten nach. Die Summe der Wanderungsfälle wird als Wanderungsvolumen bezeichnet. Das Wanderungsvolumen wird durch Addition der Zu- und Fortzüge in der Außenwanderung und der Binnenwanderungsfälle (hier nur die Zuzüge) der betreffenden Gebietseinheiten ermittelt. Die Differenz zwischen den Zuzügen und den Fortzügen wird als Wanderungssaldo bezeichnet. Ein positiver Wanderungssaldo entspricht einem Zuwanderungsgewinn, ein negativer Wanderungssaldo bedeutet einen Abwanderungsverlust.

    1.7 Erhebungseinheiten: Erhebungseinheit ist der Wanderungsfall, d.h. jeder Zu- oder Fortzug über die Gemeindegrenze: Bezug oder Aufgabe einer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung oder die Änderung des Wohnungsstatus (Umwandlung einer Nebenwohnung in eine Hauptwohnung oder umgekehrt). Als Wanderungsfall im vorstehenden Sinne gilt also jedes Beziehen einer Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung und jeder Auszug aus einer alleinigen oder Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Auch die Umwandlung eines Nebenwohnsitzes in einen Hauptwohnsitz gilt als Wanderungsfall (Änderung des Wohnungsstatus). Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge). Es werden die somit die Wanderungsfälle, nicht die wandernden Personen nachgewiesen. Die Zahl der Wanderungsfälle in einem Jahr ist etwas größer als die Zahl der wandernden Personen, da eine Person in einem Jahr mehrmals umziehen resp. den Wohnungsstatus ändern kann.

    1.8 Rechtsgrundlagen: 1.8.1 EU-Recht: Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates über die Erstellung von Statistiken über ausländische Arbeitnehmer.

    1.8.2 Bundesrecht: Bevölkerungsstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 308), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1290)".

    1.8.3 Landesrecht: Datenübermittlungsverordnungen der Länder.

    1.8.4 Sonstige Grundlagen: -

    1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStaG) grundsätzlich geheim gehalten. Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Namen und Adressen der Befragten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Nach § 16 Abs. 6 BStaGist es möglich, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind.

    2 Zweck und Ziele der Statistik

    2.1 Erhebungsinhalte: Nach § 4 Bevölkerungsstatistikgesetz (BevstatG) werden für die Statistik der Wanderungen laufend folgende Tatbestände erfasst: - Tag des Bezuges der neuen oder des Auszugs aus der alten Wohnung, Haupt bzw. Nebenwohnsitz, alte und neue Wohngemeinde - Geschlecht, Alter, Familienstand - rechtliche Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. - Staatsangehörigkeit - Geburtsort - und Geburtstaat (ab August 2008) - Beim Zuzug aus dem Ausland: Tag des vorangegangenen Wegzugs aus Deutschland ins Ausland (ab August 2008). Die Bestimmung des Alters der wandernden Personen geschieht mittels Auszählung nach Geburtsjahren. Dabei werden die Personen eines bestimmten Geburtsjahrganges jeweils dem Altersjahr zugeordnet, dem sie am Jahresende angehören (Beispiel für das Berichtsjahr 2003: Geburtsjahr 2003 = Altersjahr 0 bis unter 1; Geburtsjahr 2002 = Altersjahr 1 bis unter 2 usw.). Bei der Berechnung altersspezifischer Wanderungsziffern werden demzufolge die Ergebnisse auf die Bevölkerung zum 31.12. des Jahres nach Geburtsjahren bezogen. Bei den Monatsergebnissen werden neben den Eckzahlen nur wenige Untergliederungen nachgewiesen. Alle Merkmale sind nur für die Jahresergebnisse verfügbar.

    2.2 Zweck der Statistik: Die Statistik der Wanderungen weist die räumliche Mobilität der Bevölkerung nach. Darüber hinaus stellt die Wanderungsstatistik eine Komponente im Bilanzierungs- verfahren der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung dar.

    2.3 Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern der Wanderungsstatistik zählen die Bundesministerien und Bundesbehörden, insbesondere das Bundesministerium des Innern, das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Kommunen, Landesministerien und -behörden sowie internationale Organisationen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Wissenschaft, Interessenvertretungen, Medien und Presse sowie Privatpersonen zu den Nutzern der Wanderungsstatistik.

    2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Die von Seiten der Ministerien oder der europäischen Kommission gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm werden auf nationaler Ebene mittels Gesetzesänderungen umgesetzt. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschuss "Bevölkerungsstatistik" eingebracht.

    3 Erhebungsmethodik

    3.1 Art der Datengewinnung: Die Wanderungsstatistik ist eine Sekundärstatistik und beruht auf der Meldepflicht. Erhebungsgrundlage der Wanderungsstatistik sind die An- und Abmeldeformulare, die nach den melderechtlichen Vorschriften bei einem Wohnungswechsel über die Gemeindegrenze in den Meldeämtern anfallen. Zur Erfassung der Zuzüge und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands werden die An- bzw. Abmeldescheine herangezogen, zur Erfassung der Wanderungen innerhalb Deutschlands werden nur die Anmeldescheine benutzt. Dabei wird jeder Bezug einer alleinigen oder Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Wohngemeinde gezählt. Bei den Wanderungen von Bundesland zu Bundesland werden nach dem vorstehend erläuterten Verfahren für die Aufbereitung nur die Belege über die Zuzüge verwendet, zur Buchung der Fortzüge erfolgt eine gegenseitige Materialergänzung der Statistischen Ämter der Länder durch Übersendung der anynomisierten Datensätze (Datenaustausch).

    3.2 Stichprobenverfahren: Es handelt sich um eine Totalerhebung. Ein Stichprobenverfahren entfällt.

    3.3 Saisonbereinigungsverfahren: Entfällt (monatliche Daten).

    3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Erhebung erfolgt dezentral aus den Daten der Meldebehörden. Die Daten werden von den Meldebehörden an die Statistischen Ämtern der Länder übermittelt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderergebnissen die Bundesergebnisse zusammen.

    3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen: Es entsteht keine Belastung durch statistischen Auskunftspflichten, da die an die Statistischen Ämter der Länder übermittelnden Daten einen Auszug aus dem Melderegister der Meldebehörden darstellen.

    3.6 Dokumentation des Fragebogens: In der Regel erfolgt die Datenlieferung auf elektronischen Datenträger, so dass Meldescheindurchschläge nur noch selten übermittelt werden. Eine Beschreibung des Lieferdatenssatzes kann bei der Fachabteilung angefordert werden.

    4 Genauigkeit

    4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Grundsätzlich sind die Ergebnisse der Wanderungsstatistik als präzise einzustufen (Totalerhebung), wobei die Qualität und Vollständigkeit von der Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften seitens der Bürger sowie von der Erfüllung der gesetzlichen Lieferpflicht der Meldeämter an die amtliche Statistik abhängen. Die Statistischen Ämter der Länder führen umfangreiche Prüfungen der Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben durch. Bei Wanderungs- bewegungen über die Grenzen der Bundesländer werden die erforderlichen Daten im Datenaustausch auf Grundlage des Anmeldescheines vom Statistischen Amt des Bundeslandes der Zuzugsgemeinde an das Statistische Amt des Bundeslandes der Herkunftsgemeinde übermittelt. Die Praxis hat gezeigt, dass dieser Informationsweg zuverlässiger ist als der Datenaustausch zwischen den betroffenen Meldeämtern (Rückmeldung).

    4.2 Stichprobenbedingte Fehler: -

    4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler: 4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage: -

    4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response): Alle Meldebehörden liefern Daten an die Statistischen Ämter der Länder. Wenn Personen ausziehen und sich in Deutschland nicht an einem neuen Wohnort anmelden, wird der Fortzug von den Meldebehörden und infolge von den statistischen Ämtern nicht registriert. Stellt die Meldebehörde den Fortzug fest, erfolgt ggf. eine Abmeldung von Amts wegen durch die Meldebehörde, die anschließend an die Statistik gemeldet wird. Wieviele Fortzüge dabei unregistriert bleiben, kann nicht quantifiziert werden.

    4.3.3 Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale (Item-Non-Response): Fehlende Angaben werden von den statistischen Ämtern bei den Meldebehörden nachgefordert. Die Merkmale Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit sind den Meldebehörden i.d.R. bekannt. Bei An- und Abmeldungen von Amts wegen sind i.d.R. Herkunft- bzw. Zielgebiet unbekannt. Für die Merkmale "Geburtsland" und bei Zuzügen aus dem Ausland "Tag des vorangegangen Wegzugs" liegt noch keine Erfahrung vor, da diese erst ab dem 01.08.2008 erhoben werden.

    4.3.4 Imputationsmethoden: Beim Fortzug einer ausländischen Person nach unbekannt wird i.d.R. unterstellt, dass sie in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückgekehrt ist und statistisch ein entsprechender Fortzug gebucht. Beim Fortzug einer deutschen Person nach unbekannt wird i.d.R. unterstellt, dass die Person sich noch in Deutschland befindet und sich irgendwann wieder anmeldet, daher wird in der Statistik kein Fortzug gebucht.

    4.3.5 Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler: keine

    4.4 Laufende Revisionen: Die monatlichen sowie die Jahresergebnisse werden nicht revidiert. Das Jahresergebnis für eine Gebietseinheit kann jedoch von der Summe der Monatsergebnisse v.a. aufgrund von Gebietsänderungen (siehe Punkt 6.2) abweichen.

    4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen: Abmeldungen von Amts wegen werden dem Berichtsmonat zugeordnet, in dem sie durchgeführt werden, auch wenn der tatsächliche Fortzug zu einem früheren Zeitpunkt stattgefunden hat. Werden aufgrund von Bereinigungen der Melderegister, z.B. infolge von Ausländerbeiratswahlen oder EU-Parlamentswahlen zahlreiche Abmeldungen von Amts wegen durchgeführt, erhöht sich entsprechend die Zahl der statistisch nachgewiesenen Fortzüge in diesem Zeitraum.

    5 Aktualität und Pünktlichkeit

    5.1 Aktualität vorläufiger Ergebnisse: Die monatlichen Ergebnisse stehen 3,5 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsmonats zur Verfügung. Das Jahresergebnis kann von der Summe der Monatsergebnisse geringfügig abweichen, deshalb werden die Monatsergebnisse als vorläufig betrachtet, auch wenn keine monatliche Korrektur stattfindet.

    5.2 Aktualität endgültiger Ergebnisse: Die Jahresergebnisse stehen bis zum 15. September des jeweiligen Folgejahres zur Verfügung.

    5.3 Pünktlichkeit: Erste Ergebnisse liegen wenige Tage nach der Datenbereitstellung durch die Statistischen Ämter der Länder vor.

    6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit

    6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Seit Einführung der Statistik in 1950 liegen die Daten zur Wanderungsstatistik ohne methodischen Umbruch vollständig vor. Die Ergebnisse ab 1991 beziehen sich auf den neuen Gebietsstand der Bundesrepublik und sind deshalb mit den Ergebnissen früherer Jahre eingeschränkt vergleichbar. Die Daten zu internationalen Wanderungen sind mit Wanderungsdaten anderer Staaten derzeit nicht vergleichbar, da jedes Land eine eigene Abgrenzung der Wanderungen verwendet.

    6.2 Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben: Gewisse Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitablauf sind wegen der Gebietsstand- änderungen unvermeidbar. So sind beispielsweise die Ergebnisse nach Gemeinden oder Kreisen in einem Bundesland mit den Vorjahresergebnissen nur bedingt vergleichbar, wenn es im Berichtsjahr zahlreiche Eingemeindungen bzw. eine Gebietsreform gegeben hat. Da Änderungen für größere regionale Einheiten (z.B. Bundesländer) viel seltener sind, ist die zeitliche Vergleichbarkeit für diese Ebene gut. Bei der Jahresaufbereitung wird für das ganze Jahr der Gebietsstand am 31.12. zugrunde gelegt. Für die von einer Gebietsänderung im Berichtsjahr betroffenen Gebietseinheiten werden dabei für den Zeitraum vom Jahresbeginn bis zur Gebietsänderung die Wanderungsfälle der früheren Gebietseinheiten den jeweiligen neuen Gebietseinheiten zugeordnet. Somit können Ergebnisse für die neuen Gebietseinheiten über das ganze Jahr ermittelt werden. Dadurch können sich aber für die neuen Gebietseinheiten Abweichungen zwischen dem Jahresergbnis und die Summe der Monatsergebnisse ergeben, da Gebietsänderungen in den Jahresergebnissen rückwirkend bis zum 01.01 gelten und in den Monatsergebnissen erst im Ereignismonat berücksichtigt werden. Einschränkungen in der zeitlichen Vergleichbarkeit können sich auch aus Registerbereinigungen (siehe 4.5) ergeben.

    7 Bezüge zu anderen Erhebungen

    7.1 Input für andere Statistiken: Die Wanderungsstatistik stellt einen wichtigen Beitrag für die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes dar.

    7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen: Die Wanderungsstatistik ist die einzige Quelle, die die Wanderungsbewegungen umfassend für alle Personen in Deutschland darstellt. Andere Datenquellen (z.B. aus der Statistik der Spätaussiedler oder Asylbewerber) beziehen sich nur auf bestimmten Gruppen von ausländischen Personen und sind daher nicht mit den Ergebnissen der Wanderungsstatistik vergleichbar.

    8 Weitere Informationsquellen

    8.1 Publikationswege, Bezugsadresse: Die Statistik der Wanderungen wird neben den Online- Angeboten in www.destatis.de (einschl. GENESIS-Online) noch in Querschnittsveröffentlichungen (z.B. das Statistische Jahrbuch) sowie in der monatlichen Publikation "Wirtschaft und Statistik" in regelmäßigen Abständen dargestellt.

    8.2 Kontaktinformation: Statistisches Bundesamt Gruppe VIA Gustav-Stresemann-Ring 11 65 189 Wiesbaden

    Tel: +49-611-754865 Fax: +49-611-753069 E-Mail: wanderungen@destatis.de

    8.3 Weiterführende Veröffentlichungen: Siehe auch Veröffentlichungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung.

    © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2009

    Daten und Ressourcen

    Zusätzliche Informationen

    Feld Wert
    Quelle https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?sequenz=statistikInfo&selectionname=12711&sprache=de
    Autor Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010 / GENESIS Datenbank
    Maintainer Open Data Network / Friedrich Lindenberg
    Version 0.1
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